Der Frankfurt-Pass ermöglicht es Frankfurter Einwohnern, Ermäßigungsangebote bei verschiedenen (sozialen) Dienstleistungen, Sport-, Kultur- und Bildungsveranstaltungen in der Stadt Frankfurt (Oder) in Anspruch zu nehmen, soweit diese Ermäßigungen von den Veranstaltern angeboten werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Gruppe I: Einwohner, die Leistungen des Amtes für Jugend und Soziales erhalten (z. B. Bezieher von Grundsicherung, Sozialgeld, Asylbewerberleistungen usw.)
Gruppe II: Einwohner, die Arbeitslosengeld II erhalten
Gruppe III: Einwohner, die Wohngeld erhalten
Gebühr: keine
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen:
• Personalausweis oder Reisepass
• das antragsberechtigende Dokument bzw. der Bescheid (Original)
Zusätzliche Hinweise:
Die Erstellung und Ausgabe erfolgt unentgeltlich im Auftrag des Sozialamtes durch das Bürgerbüro.
• Der Frankfurt-Pass wird grundsätzlich mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt.
• Für die im Pass eingetragenen Kinder gelten ebenfalls Ermäßigungen.
• Nur gemeldete Frankfurter Einwohner können den Pass erhalten.
• Die Frankfurt-Pass-Nutzung ist nicht auf nicht eingetragene Personen übertragbar.
• Er gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis.
• Bewahren Sie den Frankfurt-Pass sicher auf und schützen Sie ihn vor Verlust.
Antragstellung: persönlich
(In begründeten Fällen kann eine Person des Vertrauens mit einer Vollmacht, dem Personalausweis des Antragsstellers sowie den erforderlichen Bescheiden den Antrag stellen.)
Rechtsgrundlagen:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt (Oder), Beschluss vom 28.06.2005
(DS 74/05)