Anlass
In Frankfurt (Oder) bewegten sich einige Stadtverordnetenanfragen, die seit Ende 2020 in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung und ihren Fachausschüssen eingebracht wurden, mit der Frage, wie sich der Wohnungsmarkt in Frankfurt (Oder) entwickeln wird und wie durch eine vorausschauende wohnungswirtschaftliche Politik auf diese eingewirkt werden kann.
Ziel
Eine zentrale Bedeutung und wichtige Aufgabe der Kommune ist die Bereitstellung ausreichender Verfügbarkeit geeigneten Baulands. Um eine bedarfsgerechte, klimafreundliche und nachhaltige Wohnraumversorgung sowie Infrastrukturausstattung zu gewährleisten, bedarf es einer effizienten und transparenten Baulandstrategie.
Ein weiterer Handlungsansatz dieser kommunalen Baulandstrategie sind steigende Erschließungs-, Infrastruktur- und Energie(folge)kosten, sowie die Finanzierung der infrastrukturellen Ausstattung, vor allem mit Schulen und Kindertagesstätten in Zeiten der Haushaltssicherung.
Ihre Wechselwirkungen auf den Wohnungsmarkt bzw. auf den Mietzins oder Bodenpreis soll die Frankfurter Baulandstrategie berücksichtigen und hierauf regulierend einwirken.
Die Frankfurter Baulandstrategie dient dazu, die begrenzten Ressourcen optimal zu nutzen und eine ausgewogene städtebauliche Entwicklung zu fördern. Sie berücksichtigt soziale, ökologische und wirtschaftliche Aspekte, um eine lebenswerte Umgebung für die Gemeinschaft zu schaffen.
Sie regelt in erster Linie die Aktivierung bzw. Neuausweisung von Wohnbaulandflächen.
Die Frankfurter Baulandstrategie verfolgt folgende Hauptziele:
Ziel der Frankfurter Baulandstrategie ist es weiterhin, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und zu entwickeln.
Leitbild
Städtebauliches Leitbild der Frankfurter Baulandstrategie ist die geordnete städtebauliche Entwicklung von „innen nach außen“. Unter der Prämisse einer städtebaulich-nachhaltigen Beurteilung der Wohnbauflächenpotenziale bezieht sich die Baulandstrategie auf folgende Punkte:
Grundsatzbeschluss 2024
Mit den zur Selbstbindung beschlossenen Grundsätzen (am 29.05.2024 durch die Stadtverordnetenversammlung Frankfurt (Oder) beschlossen) zur Frankfurter Baulandstrategie liegen transparente Grundlagen für Investoren und Entwickler (Planungsbegünstigte) vor. Existierendes Bauplanungsrecht – z.B. zum Baulückenschluss oder sogenannte Nachverdichtung durch Dachgeschossausbau, Anbauten oder Nutzungsänderungen bzw. existierende Bebauungspläne bleiben hiervon unberührt.
Die Frankfurter Baulandstrategie ersetzt kein Wohnraumversorgungskonzept, das detaillierte Aussagen zum zukünftigen Wohnraumbedarf (z.B. zu erforderlichen Wohnungsgrößen oder -ausstattung) treffen könnte.
Kernstück der Frankfurter Baulandstrategie ist die Festlegung, dass die bauleitplanerische Flächenentwicklung in einer geplanten Abfolge (Flächenrang) erfolgen soll. Ziel ist es hierbei, personelle und finanzielle Kapazitäten der Verwaltung (Verfahren, Gutachten) zur Entwicklung dieser Flächen zu konzentrieren. Gleichzeitig wird die Steigerung der städtebaulich-nachhaltigen Qualität durch eine Neubebauung in diesen Bereichen weitere Synergien u.a. was die Stadtqualität betrifft, erzeugen.
Kapazitäten
Nach Berechnungen des voraussichtlichen Bautyps (Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser) und der durchschnittlich zu erwartenden Baudichte errechnet sich in Frankfurt (Oder) in dieser Kategorie ein kurz- bis mittelfristig zu bebauendem Potenzial für ca. 2.918 Wohneinheiten. Circa 1.448 WE könnten davon im Geschosswohnungsbau und 1.470 als Ein- und Zweifamilienhäuser entstehen.
Die Potenziale an Bestandsgebäude, deren Ausbau (z.B. Dachgeschossausbau) oder Erweiterung (Nachverdichtung), sowie Umnutzungen (z.B. ehem. Büronutzung) sind hierbei nicht berücksichtigt. Weiterhin unberücksichtigt die Berechnung von Baulücken mit unter fünf WE sowie rechtskräftige Bebauungspläne und weiteres existierendes Bauplanungsrecht.
Die Baulücken sind im GEOPORTAL der Stadt Frankfurt (Oder) abrufbar.
Downloads
Frankfurter Baulandstrategie Teil 1 Grundsätze
Frankfurter Baulandstrategie Teil 2 Erläuterungsbericht