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Freie Träger der Jugendhilfe
[Nr.99069003000000 ]

Kinder- und Jugendhilfeleistungen werden größtenteils von freien Trägern erbracht. Dazu  gehören große wie das DRK, der Arbeitersamariterbund, die Arbeiterwohlfahrt, das Diakonisches Werk oder die Caritas aber auch kleinere Vereine. Sie engagieren sich beispielsweise in der Kindertagesbetreuung, der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit oder bieten Erziehungsleistungen außerhalb der Familie an. Die örtlichen Jugendämter kooperieren mit den freien Trägern im Rahmen der planerischen Gesamtverantwortung des Jugendamts und koordinieren deren Angebote vor Ort.

Verfahrensablauf

Freie Träger der Jugendhilfe, die eine landesweite Anerkennung anstreben, müssen diese im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) beantragen. Diese Anerkennung nach § 75 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe muss beim MBJS beantragt werden.

Für eine regionale Anerkennung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Landkreis oder Kreisfreie Stadt

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt