In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
Es fallen keine Kosten an.
1 Tag bis 6 Monate
Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Standesamt, dass für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.