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Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
[Nr.99027006261001 ]

In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden. 

Volltext

Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

  • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

1 Tag bis 6 Monate

Fristen

Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am

22.03.2023

Zuständige Stelle

Standesamt, dass für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.