Geburt eines Kindes im Ausland und deutsche Staatsangehörigkeit
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt erworben, wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Die Geburt muss binnen eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung angezeigt werden.
zuständige Auslandsvertretung