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Genehmigung, Verlassen Aufenthaltsbereich

Sie sind melderechtlich mit Hauptwohnung registriert und besitzen eine gültige Aufenthaltsgestattung oder Duldung.
Sie wollen Ihren zugewiesenen Aufenthaltsbereich vorübergehend verlassen.

Gebühr: keine 

Bearbeitung: maximal 1 Woche

Erforderliche Unterlagen:
Schriftlicher Antrag mit Angabe der Gründe für das beabsichtigte Verlassen und der Dauer

Formulare Ausländerbehörde



Antragstellung:
Der Antrag muss persönlich und schriftlich in der Ausländerbehörde gestellt werden.
Die Antragstellung muss bei mehr als 3 Tagen mindestens 1 Woche vor dem beabsichtigten Verlassen erfolgen.

Rechtsgrundlagen:  § 58 Asylverfahrensgesetz,  § 60a Aufenthaltsgesetz