Gesundheitsvorsorgeuntersuchung
Gesundheitsvorsorgeuntersuchung des Kinder- und Jugendgesundheitsdientes
darunter zählen
- Kita-Reihenuntersuchungen
- Einschuluntersuchungen
- Schulreihenuntersuchungen
- Schulabgangsuntersuchungen
- Erst- und Nachuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
- schulärztliche Gutachten
- Gutachterliche Stellungnahme für das Sozialamt
bei allen Reihenuntersuchungen durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst erfolgt
- die Überprüfung des Impfstandes
- Beratung
- und im Bedarfsfall die Schließung von Impflücken
notwendige Unterlagen:
- Impfausweis
- Impfeinwilligung
- Angabe zur Kassenzugehörigkeit (z.B. Chipkarte)
Hinweis: Es erfolgt keine Impfung bei Privat-Versicherten da diese Kassen die Kosten nicht übernehmen.
Weiterhin wird durch die Sozialarbeiterin das
Betreuungscontrolling durchgeführt:
Beratung von Eltern bei Kindern mit auffälligen Befunden im Rahmen des Betreuungscontrollings nach § 6 BbgGDG mit dem Ziel auf eine gesunde Entwicklung des Kindes hin zu wirken.
Beratung von Eltern im Rahmen des Zentralen Einladungs- und Rückmeldewesens nach § 7 BbgGDG mit dem Ziel, auf eine erhöhte Teilnehmerrate bei den U Untersuchungen U6 U7 und U8 hin zu wirken.
Zusammenwirken mit Einrichtungen und Institutionen wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Kinderärzte, dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes usw. nach § 6 BbgGDG mit dem Ziel der Förderung der Gesundheit der Kinder.
Beratungen mit Fachkräften im Einzelfall nach §§ 6; 7 BbgGDG und nach Bundeskinderschutzgesetz (insbesondere §§ 3 und 4) mit dem Ziel der rechtzeitigen Erkennung von ggf. vorliegender Kindeswohlgefährdung.