Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, welche von den Kommunen erhoben wird. Gewerbesteuerpflichtig sind Gewerbetreibende, die Gewinne erwirtschaften. Die Entscheidung über die Steuerpflicht trifft das für das Unternehmen zuständige Finanzamt und es übergibt der Gemeinde den Messbescheid. An den Messbescheid ist die Gemeinde gebunden. Die zu zahlende Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Messbetrag mal dem beschlossenen Hebesatz.
keine
Nach Vorlage des Messbescheides des Finanzamtes
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Realsteuern der Stadt Frankfurt (Oder) im Haushaltsjahr 2014 (Hebesatzsatzung 2014) vom 29.08.2013
Hebesatzsatzung 2014 (PDF, 9 kB)