Laut Stadtordnung ist das Feuer anzünden und Grillen auf öffentlichen Straßen, Anlagen und Einrichtungen nur in dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. In Frankfurt gibt es zwei öffentliche Grillplätze, an der Oderpromenade und auf dem Ziegenwerder. Eine gesonderte Genehmigung für die Benutzung ist nicht notwendig.