Ein Eigentümer eines Grundstückes ist verpflichtet, ein zu Wohn-, Gewerbezwecken genutztes Grundstück an die Abfallentsorgung anzuschließen.
Die Festsetzung der Gebühren erfolgt in einem Grundbesitzabgabenbescheid (Steuern, Abfall). Die Antragstellung kann formlos, durch das Antragsformular oder mit der Karte aus dem Abfallentsorgungskalender erfolgen.
Aktuelle Satzung über die Abfallentsorgung in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) (Abfallentsorgungssatzung) vom 24.10.2019
Abfallentsorgungssatzung (PDF, 462 kB)
Erste Änderungssatzung vom 14.12.2009 zur Satzung über die Vermeidung, Verwendung und sonstige Entsorgung von Abfällen in der kreisfreien Stadt Frankfurt (oder), Land Brandenburg vom 11.11.2005 (Abfallentsorgungssatzung) vom14.12.2009
Abfallentsorgungssatzung, 1. Änderung (PDF, 28 kB)
Gebührensatzung für die Abfallentsorgung der Stadt Frankfurt (Oder) vom 29.11.2020 (In Kraft getreten am 01.01.2021)
Abfallgebührensatzung 2021 (PDF, 113 kB)