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Hauptwohnung, Abmeldung

Sie ziehen aus Frankfurt (Oder) in einen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland um.
Meldepflichtige Bürger, die aus einer Wohnung in Frankfurt (Oder) ausziehen und keine neue Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abmelden.
Bei Wegzug einer Familie kann eine volljährige Person diese für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen.
Bei Verzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist keine Abmeldung erforderlich. Es wird in diesem Zusammenhang aber darauf verwiesen, dass innerhalb einer Frist von zwei Wochen die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes vorzunehmen ist.

Gebühr: keine
Bearbeitung: sofort

Erforderliche Unterlagen: Personalausweis bzw. Reisepass bei persönlicher Vorsprache

Antragstellung:
Die Abmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Bei einer schriftlichen Abmeldung muss der Meldeschein vollständig ausgefüllt und von der meldepflichtigen Person unterschrieben sein.

Rechtsgrundlagen: Bundesmeldegesetz in der geltenden Fassung