Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Über den oben stehenden Formularassistenten können Sie eine Hausnummer online beantragen. Sollten Vollmachten oder Lageskizzen vorliegen, können diese im Onlineantragsverfahren hochgeladen werden.
Die Zuweisung von Straßen und Hausnummern ist zum zweifelsfreien Auffinden bestimmter Objekte, besonders in Fällen der Gefahrenabwehr (Ärzte, Feuerwehr u. a.), dringend notwendig. Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Die Zuordnung der Hausnummer kann im Zuge des Bauantragsverfahrens erfolgen oder auf Antrag beim Kataster und Vermessungsamt Frankfurt (Oder).
Informationsblatt DSGVO Online-Formular Antrag auf Vergabe einer Hausnummer (PDF, 370 kB)
Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Frankfurt (Oder), (Tarifstelle Nr. 1.5.), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 15, Frankfurt (Oder) vom 18. Dezember 2019 auf Seite 180
Nach Antragseingang
Bei Antragstellung werden die Flurstücksangaben (Straßenname, Flur- und Flurstücksnummer) und Angaben zum Gebäude benötigt.
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir vorab um Terminvereinbarung.