Im Versicherungsfall erhalten Sie bei Bedarf Heilmittel. Heilmittel sind alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen und von Therapeutinnen und Therapeuten erbracht werden. Zum Beispiel:
Zuzahlungen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung dabei grundsätzlich nicht zu leisten. Es gelten jedoch Festbeträge. Wird etwas Teureres verschrieben oder angeordnet, müssen Sie vom Arzt/Ärztin auf die Übernahme der Mehrkosten hingewiesen werden.
Kann das Ziel der Heilbehandlung mit einem "Festbetragsmittel" nicht erreicht werden (ärztliche Begründung erforderlich), übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger die tatsächlichen Kosten.
Unfallversicherungsträger sind:
Es fallen grundsätzliche keine Gebühren an.
In Ausnahmefällen kommen Mehrkosten auf Sie zu. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ihr zuständiger Unfallversicherungsträger