Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.
Im Land Brandenburg finden die Überprüfungen zentral im Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam statt, es gibt einheitliche Anmelde- und Prüfungszeiten:
Sie stellen Ihren Antrag zur Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung bei Ihrem, für Ihren Hauptwohnsitz zuständigem Gesundheitsamt im Land Brandenburg.
Die Entscheidung über die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ist gebührenpflichtig gem. Pkt. 7.13.3 der GebOMSGIV:
Welche Unterlagen konkret bei der Antragstellung von Ihnen vorgelegt werden müssen, entnehmen Sie bitte den Antragshinweisen.
Die Tätigkeit als Heilpraktiker ist gegenüber dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt anzeigepflichtig.