Die Begabtenförderung in Deutschland besteht hauptsächlich in staatlich geförderten Studienzuschüssen, die von Begabtenförderwerken und Stiftungen an besonders begabte Studenten vergeben werden, meist in Form von Stipendien.
Um eine Begabtenförderung zu erhalten, muss ein Vorschlag von einem Schulleiter/Hochschullehrer/Fachbereich erfolgen oder ein formloser Antrag bei den Begabtenförderungswerken gestellt werden.
Voraussetzung ist eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule bzw. ein deutscher Studienabschluss mit Promotionsberechtigung an einer deutschen Hochschule. Die Vergabe erfolgt in einem leistungsorientierten Auswahlverfahren.
Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.
Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.
keine
Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.
keine
keine
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Je nach Hochschule kann es erforderlich sein, Arbeitsproben einzureichen oder einen Eignungstest zu bestehen. Teilweise muss auch ein Probestudium erfolgreich absolviert werden.