Nach einer erfolgreichen Bewerbung um einen Studienplatz erhalten Sie einen Zulassungsbescheid.
In der Regel werden auch gleichzeitig die Immatrikulationsunterlagen versandt. Diese Unterlagen müssen Sie bis zu einem bestimmten Termin zurückschicken, damit die Immatrikulation erfolgt.
Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule
§ 14 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)
Neben dem Immatrikulationsantrag kann die Hochschule für die erstmalige Einschreibung weitere Unterlagen anfordern, wie etwa:
- Zulassungsbescheid
- ausgefüllte Erklärung, dass der Studienplatz angenommen wird
- Original oder beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
- Nachweis der Studierfähigkeit bei Bestehen eines Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (zum Beispiel Dienstzeitbescheinigung, Auflösungsvertrag)
- Studienbuch mit Exmatrikulationsvermerk, falls eine Immatrikulation an einer anderen Hochschule erfolgte
- Nachweis der studentischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung
- gesundheitliche Bescheinigung (vom Hausarzt)
- Quittungen über eingezahlten Studentenwerksbeitrag (Dieser kann eventuell auch vor Ort bar bezahlt werden.)
- Quittung über eingezahlten Verwaltungskostenbeitrag
- Fotos (in der Regel zwei Fotos im Passformat 45 x 35 mm)
- Lebenslauf
Ausländische Studienbewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, benötigen zudem:
- den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
- die Aufenthaltsgenehmigung (Studentenvisum)
Hinweis: Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Hochschule, welche Unterlagen für Ihre Immatrikulation erforderlich sind.
Sämtliche Studiengänge der Hochschulen des Landes Brandenburg (mit Ausnahme der weiterbildenden Studiengänge) kosten keine Studiengebühren. Allerdings müssen Sie bei der Immatrikulation folgende Beiträge und Gebühren entrichten:
- Semesterbeiträge der Studentenwerke,
- Beiträge der Studierendenschaft (Allgemeiner Studierendenausschuss - AStA),
- Beiträge für das Semesterticket,
- Immatrikulations- und Rückmeldegebühren sowie
- teilweise Verwaltungsgebühren.
Die konkrete Höhe der Beiträge variiert zwischen den Hochschulen. Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.
auf dem Zulassungsbescheid vermerkt