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Jagdschein Eintragung
[Nr.99067004060000 ]

Während der Laufzeit des Dokumentes notwendige Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den Unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragung betreffen beispielsweise die Jagdpacht, Jagderlaubnisse und Eigenjagdbezirksinhaber. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche etc.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Jagdschein

Jagdpachtvertrag oder Jagderlaubnis

Eigentumsnachweis bei Eigenjagd nach § 15 Abs. 1 BbgJagdG

Personalausweis oder Reisepass

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Tarifstelle 6.2.14 GebOLandw für Eintragungen entgeltliche Jagderlaubnisse in Höhe von 10 €

Fristen

Gemäß § 15 Abs. 2 BbgJagdG Eintragung von Jagdflächen innerhalb eines Monates nach Abschluss des Pacht- oder Erlaubnisvertrages unter Vorlage der Dokumente.