Während der Laufzeit des Dokumentes notwendige Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den Unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragung betreffen beispielsweise die Jagdpacht, Jagderlaubnisse und Eigenjagdbezirksinhaber. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche etc.
Jagdschein
Jagdpachtvertrag oder Jagderlaubnis
Eigentumsnachweis bei Eigenjagd nach § 15 Abs. 1 BbgJagdG
Personalausweis oder Reisepass
Tarifstelle 6.2.14 GebOLandw für Eintragungen entgeltliche Jagderlaubnisse in Höhe von 10 €
Gemäß § 15 Abs. 2 BbgJagdG Eintragung von Jagdflächen innerhalb eines Monates nach Abschluss des Pacht- oder Erlaubnisvertrages unter Vorlage der Dokumente.