Der Jagdschein wird von den unteren Jagdbehörden ausgestellt, wenn Antragstellerin oder Antragsteller folgende Bedingungen erfüllt:
Jagdschein gibt es auch für Falkner und für ausländische Staatsbürger.
Einzureichende Unterlagen bei Beantragung eines Jagdscheines für Ausländer und Ausländerinnen:
Verwaltungsgebühr: 10,00 - 80,00 EUR pro Jagdjahr je nach Art und Laufzeit des Jagdscheines Jagdabgabe: 5,00 - 25,00 EUR je nach Art des Jagdscheines
Ausstellung frühestens ab Antragsdatum im laufenden Jagdjahr möglich. Beantragung rechtzeitig vor Beginn der geplanten Jagdausübung und vor Ablauf des vorhandenen Jagdscheines. Laufzeit regelmäßig vom Jagdjahresbeginn 01.04. des Jahres bis 31.03. des Folgejahres bzw. entsprechend zwei oder drei Jahre später.
Formulare stehen bei den den unteren Jagdbehörden online zur Verfügung.
Parallel zur Erteilung eines neuen Jagdscheines sind entgeltliche Jagderlaubnisse sowie gepachtete Jagdbezirksflächen ebenfalls zur Eintragung vorzulegen.
Im begründeten Einzelfall kann die untere Jagdbehörde das persönliche Erscheinen des Antragstellers fordern.