Der Jagdschein wird von der unteren Jagdbehörde ausgestellt, wenn der Antragsteller folgende Bedingungen erfüllt:
- Bestandene Jägerprüfung und Falknerprüfung. Die genaue Regelung der Jägerprüfung und der Falknerprüfung obliegt in Deutschland den Bundesländern. Die Jägerprüfung schließt mit einer komplexen, dreiteiligen, staatlichen Prüfung ab.
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 € für Sachschäden und mindestens 500.000 € für Personenschäden)
- persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG), die unter anderem ein einwandfreies Führungszeugnis voraussetzt
- Mindestalter 18 Jahre, mit frühestens 16 Jahren kann der mit Einschränkungen verbundene Jugendjagdschein von der unteren Jagdbehörde erteilt werden.
- Jagdschein gibt es auch für Falkner und für ausländische Staatsbürger.
Einzureichende Unterlagen bei Beantragung eines Jagdscheines:
- Nachweis der bestandenen Jägerprüfung
- Personalausweis
- Police der Jagdhaftpflichtversicherung
- zwei Passbilder zum Erstantrag