Der Jagdschein wird von der unteren Jagdbehörde ausgestellt, wenn Antragstellerin oder Antragsteller folgende Bedingungen erfüllt:
- Bestandene Jägerprüfung. Die genaue Regelung der Jägerprüfung obliegt in Deutschland den Bundesländern. Die Jägerprüfung schließt mit einer komplexen, dreiteiligen, staatlichen Prüfung ab.
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 € für Sachschäden und mindestens 500.000 € für Personenschäden)
- persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG), die unter anderem ein einwandfreies Führungszeugnis voraussetzt
- Mindestalter 16 Jahre
Einzureichende Unterlagen bei Beantragung eines Jagdscheines für Jugendliche:
- Nachweis der bestandenen Jägerprüfung
- Personalausweis
- Police der Jagdhaftpflichtversicherung
- zwei Passbilder zum Erstantrag
- ggf. Nachforderung der unteren Jagdbehörde