Die Jugendkoordination ist Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe. Adressaten der Jugendkoordination sind u.a. freie Träger und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendinitiativen.
Aufgaben der Jugendkoordination:
Schwerpunkte der Jugendarbeit sind:
1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
3. Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
4. Internationale Jugendarbeit,
5. Kinder- und Jugenderholung,
6. Jugendberatung.
Es werden beraten: Freie Träger der Jugendhilfe, Jugendgruppen und Initiativen der Jugendarbeit
zu inhaltlichen Schwerpunkten, Fördermöglichkeiten für Kommunale, Landes- und Bundesmittel, gesetzlichen Grundlagen, Trägeraufgaben.
Die Förderung der Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften erfolgt über das Personalkostenprogramm des Landes Brandenburg.
Weiter wird die Begleitung der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII unterstützt.
Rechtsgrundlagen:
SGB VIII §§§ 11,12,13 sowie §§14 und 16