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Jugendkoordination

Die Jugendkoordination ist Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe. Adressaten der Jugendkoordination sind u.a. freie Träger und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendinitiativen.
Aufgaben der Jugendkoordination:

  • Beratung und fachliche Anleitung von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen und sonstigen Angeboten der Jugendarbeit sowie der Jugendarbeit in den Ortsteilen
  • Gewährung von Zuschüssen an Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit 

Gebühr: keine

Erforderliche Unterlagen: auf Anfrage

Zusätzliche Hinweise:

Des Weiteren erfolgt hier die Vergabe von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen gem. § 16 SGB VIII (Familienförderung), die Vergabe von Projektförderungen des Landes an Letztempfänger sowie  die Steuerung und Begleitung der Entwicklung der Jugendarbeit.


Rechtsgrundlagen:

SGB VIII §§§ 11,12,13 sowie §§14 und 16