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Jugendmedienschutz

Der Jugendmedienschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des  präventiven Jugendschutzes.  Mit der rasanten Entwicklung von Medienangeboten sowie der Medienvernetzung  (Medienkonvergenz) erhält der Jugendmedienschutz einen besonderen Stellenwert. Eltern, Multiplikatoren, Kinder und Jugendliche können sich zu Themen wie Altersfreigaben der FSK und USK, den gesetzlichen Regelungen sowie über Beschwerdemöglichkeiten bei strafrechtlich relevanten oder jugendgefährdenden Inhalten im Netz informieren.

Gebühr:

keine     

Erforderliche Unterlagen:

keine

Zusätzliche Hinweise:

Zuständig für die Altersfreigabe von Kinofilmen und Filmen auf DVD ist die Freiwillige Selbstkontrolle der  Filmwirtschaft (FSK). Für die Altersfreigabe von Computerspielen ist die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zuständig. Eine Vertreterin des Amtes für Jugend und Soziales  wirkt als Sachverständige für Jugendschutz bei der FSK mit. Altersfreigaben und weitere Informationen unter www.fsk.de

Rechtsgrundlagen:                                                                                                           

SGB VIII §14, Jugendschutzgesetz (JuSCHG), Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder