Der Jugendmedienschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des präventiven Jugendschutzes. Mit der rasanten Entwicklung von Medienangeboten sowie der Medienvernetzung (Medienkonvergenz) erhält der Jugendmedienschutz einen besonderen Stellenwert. Eltern, Multiplikatoren, Kinder und Jugendliche können sich zu Themen wie Altersfreigaben der FSK und USK, den gesetzlichen Regelungen sowie über Beschwerdemöglichkeiten bei strafrechtlich relevanten oder jugendgefährdenden Inhalten im Netz informieren.
keine
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Zuständig für die Altersfreigabe von Kinofilmen und Filmen auf DVD ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Für die Altersfreigabe von Computerspielen ist die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zuständig. Eine Vertreterin des Amtes für Jugend und Soziales wirkt als Sachverständige für Jugendschutz bei der FSK mit. Altersfreigaben und weitere Informationen unter www.fsk.de
SGB VIII §14, Jugendschutzgesetz (JuSCHG), Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder