Eintragung zusätzlicher Technikdaten oder Änderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I
Gebühr:
auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
- Berichtung Zulassungsbescheinigung Teil I 11,10 €
- Gebühren für das Kraftfahrtbundesamt 0,60 €
- ggf. Vordruck Zulassungsbescheinigung Teil II 3,80 €
- ggf. zzgl. Briefübersendung 10,20 €
- ggf. zzgl. Erteilung Betriebserlaubnis 39,50 €
- je Klebesiegel 0,30 €
Online-Terminvergabe
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen:
• Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein)
• Zulassungsbescheinigung Teil II ( Kraftfahrzeugbrief), bei:
- Änderung der Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX StVZO
oder/und
- Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
oder
- der Fahrzeugschein vor Oktober 2005 ausgestellt wurde
Ist diese beim Sicherungsgeber (Bank usw.) hinterlegt, muss dieser durch den Halter aufgefordert
werden, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) an die Kfz-Zulassungsbehörde zu übersenden.
• Gutachten
• gültiger HU-Prüfbericht
• Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
• ggf. formlose Vollmacht des Halters und Personalausweis des Beauftragten
bei Firmen / Vereinen :
- Gewerbeanmeldung
- Registerauszug
- Vollmacht
- ggf. Mietvertrag
Zusätzliche Hinweise: Gutachten des amtliche anerkannten Sachverständigen oder ABE-Teilgutachten der Hersteller bzw. Anbaumaßnahme durch amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur müssen vorliegen.
Antragstellung: persönlich oder durch bevollmächtigte Dritte
Rechtsgrundlagen:
- §§ 1, 5, 6 Straßenverkehrsgesetz ( StVG ) in der z. Z. geltenden Fassung
- § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ) in der z. Z. geltenden Fassung
- § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ( StVZO ) in der z. Z. geltenden Fassung