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Kfz, Zulassung Neu-Fahrzeug (fabrikneues Fahrzeug)

Das Fahrzeug soll erstmals zugelassen werden. Das Fahrzeug hat eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Betriebserlaubnis).

Gebühr:

auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Zulassung eines Fahrzeugs

27,00 €

ggf. Zuteilung Zulassungsbescheinigung Teil II

3,80 €

ggf. Zuteilung Wunschkennzeichen   

 10,20 €

ggf. Reservierung Wunschkennzeichen      

 2,60 €

ggf. nicht getyptes Fahrzeug      

15,30 €

  je Klebesiegel                                                                          0,30 €


  ggf. Umweltplakette                                                                 5,00 €


  ggf. Eintragung Ausnahmegenehmigung / WLTP-Werterfassung  12,80 €


zzgl. Kosten für Prägung der Kennzeichentafeln
Hinweis: Die zugeteilten Kennzeichen sind bei den Schilderprägern zu beschaffen.

Bearbeitung: sofort

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Fahrzeughalters
  • ggf. formlose schriftliche Vollmacht bei Zulassung durch eine Bevollmächtigten
  • bei Firmen / Vereine :
    - Gewerbeanmeldung
    - Registerauszug
    - Vollmacht
    - ggf. Mietvertrag

des Weiteren

  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer bei steuerpflichtigen Fahrzeugen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ggf. Datenbestätigung oder Betriebserlaubnis
  • Versicherungsbestätigung ( elektronische Versicherungsbestätigung - EVB-Nummer)

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (PDF, 116 kB, SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer)

Zusätzliche Hinweise:
Bei offenen Gebührenforderungen der Kfz-Zulassungsbehörde gegenüber dem Fahrzeughalter erfolgt keine Zulassung des Fahrzeugs. (Grundlage: Gesetz über die Verweigerung der Zulassung bei rückständigen Gebühren und Auslagen; GVBl. Brandenburg Teil I Nr. 5 v. 27.04.2006)
Bei Kraftfahrzeugsteuerrückständen und Rückständen aus Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer des Fahrzeughalters bei den Finanzämtern des Landes Brandenburg erfolgt keine Zulassung des Fahrzeugs. (Kraftfahrzeugsteuergesetz ; BGBl. I S 3818, in der z.Z. gültigen Fassung)

Antragstellung: persönlich oder durch bevollmächtigte Dritte

Online-Kfz-Service

Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

i-Kfz gilt für folgende Zulassungsvorgänge 

  • Neuzulassung / Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs
       > teilautomatisiert (Antrag wird durch die Zulassungsbehörde geprüft)
  • Wiederzulassung eines Fahrzeugs   
       > alle Varianten sind möglich, auch auf einen anderen Halter mit einem anderen Kennzeichen
  • Umschreibung (mit Halter- und/oder Wohnsitzwechsel)
       > vollautomatisiert bei Adressänderung oder Kennzeichenmitnahme
       > bei allen anderen Umschreibungen teilautomatisiert    (Antrag wird durch die Zulassungsbehörde geprüft)
  • Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
       > vollautomatisiert (Bescheid über Außerbetriebsetzung kann direkt heruntergeladen werden)
  • Adressänderung

Voraussetzungen

Mindestvoraussetzungen

  • neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2"

zusätzlich für Neuzulassungen, Umschreibung, Wiederzulassung

  •  gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  •  gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP))
  •  ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) (ab 01.01.2015 im Umlauf) und
        ggf. Teil II (ZB II)  (ab 01.01.2018 im Umlauf) 
        ggf. Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 01.01.2015 im Umlauf)

zusätzlich für Abmeldungen

         > ZB I und Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 01.01.2015 im Umlauf)

Wir bieten folgende Zahlungsmöglichkeiten an:

Die fälligen Gebühren können über das Giropay-Verfahren beglichen werden.


Weiterführende Informationen

Video "So geht i-Kfz umschreiben"
MP4, 8.9 MB

Video "So geht i-Kfz abmelden"
MP4, 8.8 MB

Dokumente:

FAQ i-Kfz-Stufe 3 (PDF, 645 kB)

Benutzerleitfaden i-Kfz-Stufe 3 (PDF, 1.1 MB)

Links:

Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Informationen zur Ausweis-App 2

Online Terminvergabe


Rechtsgrundlagen:

  • §§ 1, 5, 6 Straßenverkehrsgesetz ( StVG ) in der z.Z. geltenden Fassung
  • §§ 1, 3, 4, 6  Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ) in der z. Z. geltenden Fassung