Das Fahrzeug soll erstmals zugelassen werden. Das Fahrzeug hat eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Betriebserlaubnis).
auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Zulassung eines Fahrzeugs |
27,00 € |
ggf. Zuteilung Zulassungsbescheinigung Teil II |
3,80 € |
ggf. Zuteilung Wunschkennzeichen |
10,20 € |
ggf. Reservierung Wunschkennzeichen |
2,60 € |
ggf. nicht getyptes Fahrzeug |
15,30 € |
je Klebesiegel 0,30 €
ggf. Umweltplakette 5,00 €
ggf. Eintragung Ausnahmegenehmigung / WLTP-Werterfassung 12,80 €
zzgl. Kosten für Prägung der Kennzeichentafeln
Hinweis: Die zugeteilten Kennzeichen sind bei den Schilderprägern zu beschaffen.
Bearbeitung: sofort
des Weiteren
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (PDF, 116 kB, SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer)
Zusätzliche Hinweise:
Bei offenen Gebührenforderungen der Kfz-Zulassungsbehörde gegenüber dem Fahrzeughalter erfolgt keine Zulassung des Fahrzeugs. (Grundlage: Gesetz über die Verweigerung der Zulassung bei rückständigen Gebühren und Auslagen; GVBl. Brandenburg Teil I Nr. 5 v. 27.04.2006)
Bei Kraftfahrzeugsteuerrückständen und Rückständen aus Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer des Fahrzeughalters bei den Finanzämtern des Landes Brandenburg erfolgt keine Zulassung des Fahrzeugs. (Kraftfahrzeugsteuergesetz ; BGBl. I S 3818, in der z.Z. gültigen Fassung)
Antragstellung: persönlich oder durch bevollmächtigte Dritte
Mindestvoraussetzungen
zusätzlich für Neuzulassungen, Umschreibung, Wiederzulassung
> ZB I und Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 01.01.2015 im Umlauf)
Wir bieten folgende Zahlungsmöglichkeiten an:
Die fälligen Gebühren können über das Giropay-Verfahren beglichen werden.
Weiterführende Informationen
FAQ i-Kfz-Stufe 3 (PDF, 645 kB)
Benutzerleitfaden i-Kfz-Stufe 3 (PDF, 1.1 MB)
Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur