Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes unterbreitet werden. Die Angebote sollen:
1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen.
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Gebühr: keine
Zusätzliche Hinweise:
Information und Beratung zu verschiedenen Gefährdungsbereichen (u.a. zu Fragen des Jugendmedienschutzes, Kinder im Netz, Suchtprävention, Extremismus, religiöse Gemeinschaften).
Rechtsgrundlagen:
SGB VIII ,§14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
und weitere