Durch den Kinderzuschlag werden Sie unterstützt, wenn Sie über ein niedriges Einkommen verfügen und davon den Lebensbedarf Ihrer Kinder nicht oder nicht vollständig decken können. Durch den Kinderzuschlag vermeiden Sie, zusätzlich zu Ihrem Einkommen Arbeitslosengeld II beantragen zu müssen.
Durch den Kinderzuschlag werden Sie unterstützt, wenn Sie über ein niedriges Einkommen verfügen und davon den Lebensbedarf Ihrer Kinder nicht oder nicht vollständig decken können. Durch den Kinderzuschlag vermeiden Sie, zusätzlich zu Ihrem Einkommen Arbeitslosengeld II beantragen zu müssen.
Sie können einen Kinderzuschlag erhalten, wenn Sie
Die Höhe des Kinderzuschlages richtet sich nach Ihrem Einkommen. Er beträgt seit dem 01.01.2017 höchstens EUR 170,00 monatlich je Kind.
keine
Kinderzuschlag wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern frühestens ab dem Monat der Antragstellung.
Das erforderliche Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Familienkasse und im Internet auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.
Die Familienkassen erreichen Sie telefonisch unter folgenden Service-Rufnummen:
aus dem Inland: 0800 4 5555 30
aus dem Ausland: 19 911 1203 10 10