Sofern Sie eine Privatkranken-, Privatentbindungsanstalt oder Privatnervenklinik eröffnen möchten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Sofern Sie eine Privatkranken-, Privatentbindungsanstalt oder Privatnervenklinik eröffnen möchten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Unternehmer von Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken bedürfen in Bremen einer Konzession durch die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Die Erteilung dieser Konzession ist schriftlich zu beantragen.
Land Brandenburg:
bedürfen einer Konzession durch das für Gesundheitzuständige Ministerium. Die Erteilung dieser Konzession ist formlos schriftlich zu beantragen.
Land Brandenburg:
HRA + Pol. Führungszeugnis für GF, Konzeption sowie weitere Prüfunterlagen
Sofern die Anforderungen gemäß § 30 Gewerbeordnung erfüllt sind, ist eine Konzession zu erteilen.
Ziffer 504.01 Gesundheits-Kostenverordnung
(in Ermangelung eines tatsächlichen Gebührentatbestandes wird diese Gebühr erhoben.) ¤ 31,50 bis ¤ 630
Land Brandenburg:
Tarifstelle 7.11.8 gem. GEbOMSGIV, Rahmengebühr je nach Prüfaufwand
Eine genaue Bearbeitungsdauer kann nicht mitgeteilt werden, da dies abhängig vom jeweiligen Einzelfall ist.
Die Konzession wird unbefristet erteilt, sofern keine Veränderungen der Klinikräume o.ä. vorgenommen werden.
Widerspruch
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV)
Referat 40: Rechtsangelegenheiten Gesundheit, Beruferecht, Sozialversicherung
Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV), Abt. 4, Ref. 45