Unter Lärm versteht man Geräusche (Schall), durch die ein Nachbar oder Dritte gestört oder erheblich beeinträchtigt werden. Wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen Ausmaß Lärm erzeugt, der die Allgemeinheit belästigt oder die Gesundheit eines anderen schädigt, handelt ordnungswidrig.
Bearbeitung: Amt für Öffentliche Ordnung
Erforderliche Unterlagen: Anzeige, Lärmprotokoll
Rechtsgrundlagen:
Landesimmissionsschutzgesetz,
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten