Die Tierärztekammern (TÄK) oder Landestierärztekammern (LTK) sind berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie ordnen die Belange der Tierärzte im freien (niedergelassenen) Beruf und ihre Ausbildungsfragen. Sie nehmen die ihnen auf der Grundlage des Landesrechts, den Heilberufe-Kammergesetzen, übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Das jeweils zuständige Landesministerium übt die Rechtsaufsicht (jedoch nicht die Fachaufsicht) aus.
In Deutschland führt jedes Bundesland eine eigene Tierärztekammer. Einzige Ausnahme hiervon ist Nordrhein-Westfalen: Hier besteht die Kammer aus der TÄK Westfalen-Lippe und TÄK Nordrhein. Jeder in der kurativen Praxis tätige Tierarzt ist Pflichtmitglied in der für seinen Tätigkeitsbereich zuständigen Landeskammer.
Hauptaufgaben der Tierärztekammern sind:
Mitglieder oder Delegierte von Tierärztekammern wirken in anderen staatlichen und gesellschaftlichen Gremien mit, so z. B. in Landesgesundheitsräten, Tierschutzräten u. Ä.
(Quelle: Wikipedia)
Berufsordnung der Landestierärztekammer des Landes Brandenburg
Allgemeine Informationen ohne fachliche Freigabe.