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Landpachtverträge Abschluss
[Nr.99078009185000 ]

Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders 

Voraussetzungen

Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.

Bearbeitungsdauer

Innerhalb der 1-Monatsfrist

Fristen

Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.

Rechtsbehelf

Im Falle einer Beanstandung des Pachtvertrages kann Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden.

Formulare/Schriftformerfordernis

Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.

Amt für Landwirtschaft

Amt für Landwirtschaft