Die Staatsprüfung bildet den Abschluss des Vorbereitungsdienstes, der das Ziel hat, Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten zu befähigen, den Beruf der Lehrerin bzw. des Lehrers selbstständig auszuüben.
Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz:
Gesetz über die Ausbildung und Prüfung für Lehrämter und die Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Land Brandenburg (Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz - BbgLeBiG ) vom 18. Dezember 2012 (GVBl.I/12, Nr. 45) zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Mai 2018 (GVBl.I/18, Nr. 10)
Ordnung für den Vorbereitungsdienst:
Ordnung für den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für ein Lehramt im Land Brandenburg (Ordnung für den Vorbereitungsdienst - OVP) vom 19. März 2019 (GVBl.II/19, Nr. 22)
Master of Education oder 1. Staatsprüfung für ein Lehramt sowie mindestens 12-monatiger Vorbereitungsdienst
Der Stand der Kompetenzentwicklung ist spätestens zwei Wochen vor dem festgelegten Termin für die erste Unterrichtsprobe durch die Ausbildungsschule schriftlich zu beurteilen. Ablegen von zwei Unterrichtsproben (unterrichtspraktische Prüfung) sowie einer mündlichen Prüfung in Form eines Kolloquiums.
wenige Tage
Mit der Bekanntgabe des Prüfungsthemas der ersten Unterrichtsprobe der unterrichtspraktischen Prüfung ist die Meldung zu Staatsprüfung erfolgt.
Ausgabe der Formulare durch das Studienseminar, in dem die seminaristische Ausbildung erfolgt. Formulare sind im Schriftform auszufüllen; persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Ausbildung
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
des Landes Brandenburg
Referat 36 (Lehrerausbildung)
Dr. Manuela Röber
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel.: (0331) 866-3932
manuela.roeber@mbjs.brandenburg.de
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Referat 36 (Lehrerausbildung)
Mit der Staatsprüfung wird am Ende des Vorbereitungsdienstes festgestellt, ob und mit welchem Erfolg dieser absolviert wurde.