Privathaushalte und Gewerbetreibende sind dazu verpflichtet jedes Wohn- bzw. Gewerbeobjekt durch die Nutzung von Mülltonnenbehältern an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen.
An wen muss ich mich wegen An-, Ab- oder Ummeldung der Mülltonne wenden?
Auf jedem bewohnten Grundstück muss ein Restabfallbehälter in ausreichender Größe bereitgehalten werden. Insofern nicht vollumfänglich selbst kompostiert wird, zudem eine Biotonne. Papiertonnen können ohne zusätzliche Kosten bestellt werden (die Nutzung ist freiwillig).
Die An-, Ab- und Ummeldung der Mülltonnenbehälter kann nur vom Grundstückseigentümer vorgenommen werden. Zudem müssen Behälteränderungen, (z.B. die Behältergröße) oder das Ab- und Anmelden einzelner oder weiterer Behälter der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Eine Neuanmeldung nach Bezug eines Grundstücks muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.