Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigen-tümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Land Brandenburg:
Die Meldebehörde hat dem Eigentümer der Wohnung und, wenn er nicht selbst Wohnungsgeber ist, auch dem Wohnungsgeber bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses unentgeltlich Auskunft über Familiennamen und Vornamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner zu erteilen.
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.
Kreisfreie Stadt, amtsfreie oder mitverwaltende Gemeinde oder Amt (Meldebehörde)
Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
07.06.2024Der Eigentümer einer Wohnung oder der Wohnungsgeber kann bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses unentgeltlich Auskunft über Bewohner seiner Wohnung erhalten.
Nachweis der Wohnungseigentümerschaft oder Nachweis als Wohnungsgeber. Beleg des rechtlichen Interesses.
Antragstellung
Widerspruch
Formlose Antragsstellung möglich: Ja