Darunter wird die Auskunft aus dem Sorgeregister verstanden. Sie bescheinigt der nicht mit dem Vater verheirateten Mutter, dass eine Sorgeerklärung mit dem Vater zur gemeinsamen elterlichen Sorge, für das Kind n i c h t abgegeben wurde. Das Negativattest weist somit nach, dass die Mutter weiterhin entsprechend dem Regelfall Inhaber des Alleinsorgerechts ist. Das "Sorgeregister" wird durch das Geburtsjugendamt des Kindes geführt.
Gebühr: kostenfrei
Bearbeitung: individuelle Bearbeitungszeit (im Einzelfall Ausstellung sofort möglich)
Erforderliche Unterlagen: (Zur Vorlage)
Zusätzliche Hinweise: es ist anzugeben, welchen Namen das Kind zum Zeitpunkt seiner Geburt trug
Antragstellung: Antragsberechtigt ist die Mutter
Rechtsgrundlagen: § 58 a SGB VIII
zuständige Stelle:
Für die Auskunft aus dem Sorgeregister ist das Jugendamt örtlich zuständig, in dessen Bereich die Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Im Jugendamt Frankfurt (Oder) ist zuständig:
Amt für Jugend und Soziales Frankfurt (Oder)
Gruppe Unterhalt/Amtsvormundschaften
Logenstr. 8 (16. Etage, Oderturm)
15230 Frankfurt (Oder)
Antrag auf Ausstellung Negativattest (PDF, 203 kB)