Darunter wird die Auskunft aus dem Sorgeregister verstanden. Sie bescheinigt der nicht mit dem Vater verheirateten Mutter, dass eine Sorgeerklärung mit dem Vater zur gemeinsamen elterlichen Sorge, für das Kind n i c h t abgegeben wurde. Das Negativattest weist somit nach, dass die Mutter weiterhin entsprechend dem Regelfall Inhaber des Alleinsorgerechts ist. Das "Sorgeregister" wird durch das Geburtsjugendamt des Kindes geführt.
Gebühr: kostenfrei
Bearbeitung: individuelle Bearbeitungszeit (abhängig vom Einzelfall bis zu 4 Wochen)
Bitte beachten:
Aufgrund aktueller strukturellen und personellen Veränderungen gibt es verlängerte Wartezeiten bei der Ausstellung der Negativatteste.
Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit einer Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes im Fachbereich auf dem Postweg ein oder senden die Unterlagen per Mail an Beurkundungen@frankfurt-oder.de.
Erforderliche Unterlagen: (Zur Vorlage)
Zusätzliche Hinweise: es ist anzugeben, welchen Namen das Kind zum Zeitpunkt seiner Geburt trug
Antragstellung: Antragsberechtigt ist die Mutter
Rechtsgrundlagen: § 58 SGB VIII
zuständige Stelle:
Für die Auskunft aus dem Sorgeregister ist das Jugendamt örtlich zuständig, in dessen Bereich die Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Im Jugendamt Frankfurt (Oder) ist zuständig:
Amt für Jugend und Soziales Frankfurt (Oder)
Gruppe Unterhalt/Amtsvormundschaften
Logenstr. 8 (16. Etage, Oderturm)
15230 Frankfurt (Oder)
Antrag auf Ausstellung Negativattest (PDF, 123 kB)