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23.04.2021

Neuregelungen aufgrund der Bundes-Notbremse ab Freitag, 23. April 2021 für die Kindertagesbetreuung

Der Bund hat mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 u.a. eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen, welches folgende Auswirkungen für die Kindertagesbetreuung hat:

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen (Kitas und Horte) und Kindertagespflegestellen ist künftig in Abhängigkeit von der Sieben-Tage-Inzidenz von 165 erlaubt oder untersagt.

Wird die Inzidenz von 165

  • an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten, so ist ab dem übernächsten Tag der Betrieb von Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen untersagt;
  • ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen an fünf aufeinander folgenden Werktagen (ohne Sonn- und Feiertage) unterschritten, so treten an dem übernächsten Tag die Maßnahmen außer Kraft.

Die Stadt Frankfurt (Oder) ist verpflichtet, in geeigneter Weise die Tage bekannt zu machen, ab dem die o.g. Maßnahmen gelten.

Gewährleistung der Notbetreuung:

  • Eltern, die noch keinen Antrag auf Notbetreuung gestellt haben und nach den entsprechenden Regelungen einen Anspruch für sich ableiten, werden gebeten, einen Antrag auf Notbetreuung zu stellen. Der Antrag muss von der jeweiligen Arbeitgeberin/dem jeweiligen Arbeitgeber der Eltern bestätigt werden.
  • Alle bis 22. April 2021 eingegangen Anträge werden bis Montag, 26. April 2021 bearbeitet. Die Bewilligungsbescheide erhalten Eltern in der nächsten Woche in ihrer Einrichtung. Ablehnungsbescheide werden in der nächsten Woche postalisch an die Eltern versandt.
  • Anträge, die ab Freitag, 23. April 2021 eingehen, werden zeitnah bearbeitet.

Eltern erhalten alle erforderlichen Informationen über die einzelnen Einrichtungen bzw. auf der Internetseite der Stadt Frankfurt (Oder).

Die Unterlagen sind auf www.frankfurt-oder.de unter »Informationen zum Corona-Virus à Infos für Kinder, Jugendliche und Familien in der Corona-Krise« abrufbar. Der Antrag muss von den jeweiligen Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern der Eltern bestätigt werden.

Anträge können gestellt werden:

  • per E-Mail an kitabetreuung@frankfurt-oder.de
  • per FAX an 0335 552-5099
  • via persönlicher Abgabe: Briefkästen des Amtes für Jugend und Soziales, Oderturm, Logenstraße 8

Rückfragen zum Thema sind telefonisch möglich unter 0335 552-5045 / -5119 / -5148.