Der Bund hat mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 u.a. eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen, welches folgende Auswirkungen für die Kindertagesbetreuung hat:
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen (Kitas und Horte) und Kindertagespflegestellen ist künftig in Abhängigkeit von der Sieben-Tage-Inzidenz von 165 erlaubt oder untersagt.
Wird die Inzidenz von 165
Die Stadt Frankfurt (Oder) ist verpflichtet, in geeigneter Weise die Tage bekannt zu machen, ab dem die o.g. Maßnahmen gelten.
Gewährleistung der Notbetreuung:
Eltern erhalten alle erforderlichen Informationen über die einzelnen Einrichtungen bzw. auf der Internetseite der Stadt Frankfurt (Oder).
Die Unterlagen sind auf www.frankfurt-oder.de unter »Informationen zum Corona-Virus à Infos für Kinder, Jugendliche und Familien in der Corona-Krise« abrufbar. Der Antrag muss von den jeweiligen Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern der Eltern bestätigt werden.
Anträge können gestellt werden:
Rückfragen zum Thema sind telefonisch möglich unter 0335 552-5045 / -5119 / -5148.