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Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Bei der Niederlassungserlaubnis bzw. Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf das Merkblatt verwiesen.

Gebühr:

Bearbeitungsgebühr   67,50 € bis 125,00 €
Erteilungsgebühr      136,00 € bis 250,00 €
Die Bearbeitungsgebühr wird auf die Erteilungsgebühr angerechnet

Bearbeitung:

4  bis 16 Wochen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • 2 aktuelle biometrische Passbilder
  • Nachweis über gesichertes Einkommen aus eigene Erwerbstätigkeit, eigenem Einkommen oder sonstigen eigenen Mitteln
  • Nachweis über die geleisteten Beiträge von mind. 60 Monaten Pflichtbeiträge oder  freiwillige Beiträge
  • zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen
  • einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens 
  • Nachweis über erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses
  • Mietvertrag

Formulare Ausländerbehörde


Antragstellung:

Antrag muss persönlich schriftlich in der Ausländerbehörde gestellt werden.

Rechtsgrundlagen:

§§ 9 (2), und (3), 9a, 19, 21, 23 (2), 26 (3), und (4), 28 Aufenthaltsgesetz

Niederlassungserlaubnis

Online-Formular Niederlassungserlaubnis

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