Gemäß der Hundehalterverordnung sind Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm bei der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich anzuzeigen und mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen. Nach der Stadtordnung besteht Anleinpflicht auf allen öffentlichen Straßen und in Anlagen sowie müssen Verunreinigung unverzüglich entfernt werden. Verstöße gegen die v.g. Bestimmungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar.
Gebühr: keine
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen: Angaben zur pflichtverletzenden Person, Ort der Pflichtverletzung, Art der Pflichtverletzung
Rechtsgrundlagen: Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg, Stadtordnung