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19.05.2020

Polen lockert Quarantäneregelungen bei Einreise

Grenzkontrollen bleiben vorerst bis 15. Juni 2020 bestehen

Seit dem 16. Mai 2020 entfällt in Polen laut Verordnung des Ministerrates die Quarantänepflicht für Kinder im Vorschulalter sowie ihre Begleiterinnen/Begleiter, die die Grenze nach Polen überschreiten. Auch Begleitpersonen für Schülerinnen, Schüler und Studierende unterliegen keiner Isolationspflicht mehr. Ferner wurde die Quarantäneplicht für das medizinische Personal sowie Beschäftigte in Sozialhilfeeinrichtungen aufgehoben.

Der Kreis der von der Quarantäne befreiten Personen, die in das polnische Staatsgebiet aus beruflichen, dienstlichen oder gewerblichen Zwecken einreisen, wird nicht mehr auf die Nachbarländer beschränkt. Auch der Transitverkehr bis zu zwölf Stunden ist nicht mehr an die Quarantänepflicht gebunden.

Entsprechende Nachweise (Melde- bzw. Pendlerbescheinigungen, Gewerbeanmeldungen, Kita-, Schul- oder Studienbescheinigungen) sind bei sich zu führen und vorzuweisen. 

Mit der Verordnung entfallen andere Einreisebeschränkungen (insbesondere die Grenzkontrollen) nicht. Diese werden voraussichtlich noch bis Montag, 15. Juni 2020 gelten. Solange wird der übliche Grenzverkehr ausgesetzt.