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07.05.2021

Polen verlängert die geltenden Grenzmaßnahmen bis 5. Juni 2021

Personen, die aus Deutschland nach Polen einreisen, unterliegen nun bis einschließlich 5. Juni 2021 weiterhin der COVID-19 Quarantäne- und Testpflicht.

Ausgenommen von diesen beiden Pflichten sind:

  • Personen, die einen Nachweis über eine Schutzimpfung gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff haben (Nachweis ausschließlich auf Polnisch oder Englisch),
  • Personen, die die Grenze im Rahmen ihrer gewerblichen, beruflichen oder entgeltlichen Tätigkeit in Polen oder Deutschland überschreiten (Grenzgängerinnen und –gänger, Grenzpendlerinnen und -pendler, andere Personen, die die Grenze aus beruflichen Gründen überschreiten),
  • Personen, die ihre häusliche Isolation oder den Krankenhausaufenthalt aufgrund einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 spätestens sechs Monate vor dem Grenzübertritt in die Republik Polen beendet haben (Nachweis ausschließlich auf Polnisch oder Englisch),
  • Personen, die über ein negatives COVID-19 Testergebnis verfügen (Testung maximal 48 Stunden vor der Einreise, Nachweis des negativen Ergebnisses ausschließlich auf Polnisch oder Englisch),
  • Fahrerinnen und Fahrer im internationalen Straßenverkehr oder im internationalen kombinierten Verkehr,
  • Fahrerinnen und Fahrer, die aus dem Ausland mit einem anderen Transportmittel als dem Fahrzeug, in dem der Straßentransport durchgeführt wird, zurückkehren, um eine Ruhepause einzulegen oder nach einer Ruhepause im Ausland,
  • Fahrerinnen und Fahrer, die im Güterkraftverkehr und im nichtgewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen unterwegs sind,
  • Fahrerinnen und Fahrer, die im gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Fahrzeugen zur Beförderung von mehr als sieben und nicht mehr als neun Personen (einschließlich des Fahrers) unterwegs sind.

Schülerinnen und Schüler, Studierende, Kitakinder und deren Erziehungsberechtigte sowie Personen, die aufgrund des Familienbesuchs (unabhängig von Aufenthaltsdauer und Verwandtschaftsgrad) bzw. urlaubsbedingt nach Polen einreisen, müssen daher ein aktuelles negatives COVID-19 Testergebnis mit sich führen, wenn sie nicht zu den oben genannten Gruppen gehören.

Der kleine Grenzverkehr ist daher seitens Polens für negativ getestete, genesene und vollständig geimpfte Personen offen. Dies berührt jedoch nicht die Regeln, die bei der Ein- und Rückreise nach Deutschland/Brandenburg gelten. Diese werden in den kommenden Tagen neu festgelegt.

Rechtsgrundlage: Verordnung des Ministerrates vom 6. Mai 2021 (GBl. 2021 Pos. 861) à https://dziennikustaw.gov.pl/D2021000086101.pdf