Es ist verboten, das Erscheinungsbild einer fremden Sache gegen den Willen des Eigentümers oder des sonst Berechtigten durch Farbaufbringung (Graffiti) oder durch Verwendung anderer Substanzen zu verändern oder zu verunstalten.
Rechtsgrundlagen:
Stadtordnung 2020 (PDF, 122 kB, Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für das Gebiet der Stadt Frankfurt (Oder) )