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Schuleingangsuntersuchung

Schuleingangsuntersuchung / Einschulungsuntersuchung / SEU

Die Schuleingangsuntersuchung (Einschulungsuntersuchung) ist eine Pflichtuntersuchung nach dem Brandenburgischen Schulgesetz, bei der die Anwesenheit eines Personensorgeberechtigten erforderlich ist. Sie richtet sich an folgende Kinder, die in die Grundschule aufgenommen werden sollen:

  • Alle Kinder, die bis zum 30.09. des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden
  • Kinder, die im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden
  • Auf Wunsch der Eltern: Kinder, die in der Zeit vom 01.10. bis 31.12. des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden
  • In begründeten Ausnahmefällen können Kinder angemeldet werden, die nach dem 31.12. jedoch vor dem 01.08. des folgenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden. Bei diesen Kindern ist jedoch ein gesicherter Nachweis zum Entwicklungsstand des Kindes vorzulegen.

Die Untersuchungen und Beratungen werden in der Regel von Mitte Januar bis Ende Mai von erfahrenen Kinderärztinnen des Gesundheitsamtes durchgeführt.

Beschreibung 

  • ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Schulfähigkeit
  • Einschätzung des geistigen und körperlichen Gesundheits- und Entwicklungszustandes
  • schulärztliche Empfehlung

Hinweis: Zum Untersuchungstermin erhalten Sie eine schriftliche Einladung.

Mitzubringende Unterlagen

  • Ausgefüllter Elternfragebogen
  • Gelbes Vorsorgeheft
  • Alle vorhandenen Impfdokumente des Kindes
  • Eventuell vorhandene ärztliche oder psychologische Befunde zur Einsicht
  • Eventuell vorhandene Einschätzungen von Therapeuten wie Ergotherapeuten oder Logopäden
  • Eventuell vorhandene Hilfsmittel wie Brille oder Hörgerät
  • Eventuell vorhandener Schwerbehindertenausweis

Gesetzliche Grundlagen

  • § 37 Brandenburgisches Schulgesetz
  • § 6 Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz
  • § 1 Kinder und Jugendgesundheitsdienst-Verordnung
  • § 12 Brandenburgisches Datenschutzgesetz