Die Stadt Frankfurt (Oder) als kreisfreie Stadt ist nach § 100 des Brandenburgischen Schulgesetzes Träger von Grundschulen, weiterführenden allgemeinen Schulen, Förderschulen, Schulen des Zweiten Bildungswegs sowie des Oberstufenzentrums.
Der Schulträger erstellt nach § 102 des Brandenburgischen Schulgesetzes die Schulentwicklungsplanung als planerische Grundlage für ein möglichst wohnungsnahes und alle Bildungsgänge umfassendes Schulangebot und den Planungsrahmen für einen zweckentsprechenden Schulbau.
In der Schulentwicklungsplanung wird für einen Planungszeitraum von fünf Jahren der gegenwärtige und künftige Schulbedarf ausgewiesen.