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Schulpflicht

Die allgemeine Schulpflicht umfasst die Pflicht zum Besuch des Bildungsgangs der Grundschule und eines Bildungsgangs der Sekundarstufe I (Vollzeitschulpflicht) sowie eines beruflichen Bildungsganges (Berufsschulpflicht).
Die Schulpflicht  beginnt mit der Aufnahme in die Schule für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben oder vom Schulbesuch für ein Jahr zurückgestellt waren, am 1. August desselben Kalenderjahres .
Erforderliche Unterlagen:
Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung durch das Gesundheitsamt und ein Jahr vor der Einschulung an einer Sprachstandsfeststellung teilzunehmen.
 
Zusätzliche Hinweise:
Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden.
 
Antragstellung:
Anträge auf vorzeitige Aufnahme in die Schule sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten
 
Rechtsgrundlagen: Brandenburgisches Schulgesetz, Schulbezirkssatzung der Stadt Frankfurt (Oder)
 
zuständige Stelle:
Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder)
Schulrat/-rätin für Grundschulen
Gerhard-Naumann-Straße 3
15236 Frankfurt (Oder)
Tel. 0335 - 52 10 410