Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres und am Ende des Schulhalbjahres oder des entsprechenden Ausbildungsabschnittes ein Zeugnis über die erbrachten Leistungen oder eine entsprechende Bescheinigung über die Schullaufbahn.
Abschlusszeugnis: Bildungsgang erfolgreich abgeschlossen, Abschlussprüfung bestanden oder schulischer Abschluss der 10. Jahrgangsstufe erreicht
Abgangszeugnis: Bildungsgang verlassen ohne Abschlusszeugnis
Überweisungszeugnis: bei Schulwechsel
Zusätzliche Hinweise:
Bewertung:
sehr gut (1) = Leistung entspricht den Anforderungen im besonderen Maße
gut(2) = Leistung entspricht voll den Anforderungen
befriedigend (3) = Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen
ausreichend (4) = Leistung mangelhaft, entspricht aber im Ganzen noch den Anforderungen
mangelhaft (5) = Leistung entspricht nicht den Anforderungen, Grundkenntnisse vorhanden.
ungenügend (6) = Leistung entspricht nicht den Anforderungen, kaum Grundkenntnisse.
Rechtsgrundlagen: Brandenburgisches Schulgesetz