Hilfsnavigation
Informationen Bürgerservice 1 Diagonale
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt

Bürgerservice A-Z

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen (Aufstellen von Warenauslagen, Werbeanlagen, Automaten usw.)

Aufstellen von Warenauslagen, Werbeanlagen und Automaten, das Aufstellen von Verkaufsständen, Tischen, Sitzgelegenheiten und Gestaltungselementen, soweit sie gewerblichen Zwecken dienen.
Aufstellen von zweckgebundenen Fahrradständern (z.B. vor Verkaufseinrichtungen, Gebäuden, Firmen, Büros, öffentlichen Einrichtungen usw.)Sondernutzungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen sind gesondert aufgeführt

Formulare:

Sondernutzungserlaubnis - Online (Online-Formular)

Antrag auf Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen (PDF, 125 kB)

Gebühr: auf der Grundlage der Sondernutzungssatzung entsprechend der Gebührentarifstellen

 
Bearbeitung: mindestens 2 Wochen vor  Nutzungsbeginn ist der Antrag zu stellen
 
Erforderliche Unterlagen: schriftlicher Antrag, Lageplan, ev. Nachweis Gemeinnützigkeit
 
Zusätzliche Hinweise: 
-   Genehmigung nach anderen gesetzlichen Vorschriften, z.B. Gewerbeordnung, sind
    gesondert bei den zuständigen Stellen zu beantragen.
-   Die Erlaubnis wird nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt
 
Antragstellung: schriftlich mit erforderlichen Unterlagen
 
Rechtsgrundlagen: Brandenburgische Straßengesetz i.V.m. Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Frankfurt (Oder)