Sie brauchen eine Auskunft aus dem Sorgeregister? Hier erfahren Sie mehr.
Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.
§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html
Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Kostenlos
Keine
3 Tage bis 6 Wochen
Wenn Sie als Mutter des Kindes nicht mit dem Vater verheiratet sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind sind.
Zuständiges Jugendamt
Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
25.07.2024Nicht vorgesehen