Versicherte haben Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) im häuslichen oder familiären Bereich.
Als gesetzlich Versicherte haben Sie Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Die Leistung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination - insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle. Das Ziel ist, die Betreuung in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen. Hierzu zählen beispielsweise auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, der Kinder- und Jugendhilfe und Pflegeeinrichtungen. Die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen sind zu berücksichtigen.
Die SAPV ist eine Team-Leistung, in dem unterschiedliche Berufsgruppen zusammenarbeiten: Ärzte, Pflegekräfte und Kooperationspartner.
Enthalten sind - ja nach individuellem Bedarf
Wurden Sie in einem stationären Hospiz aufgenommen, erhalten Sie als Teilleistung die im Rahmen der SAPV erforderliche ärztliche Versorgung.
Es ist keine Zuzahlung zu leisten.
Lehnt die Krankenkasse die Versorgung ab, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.
Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.