Ein Spezialmarkt ist eine regelm. in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Verkaufsveranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren oder Warengruppen feilbietet.
Wer ein Spezialmarkt veranstalten will, hat dies unter Angabe von Ort /Zeit sowie des Namens, Vornamens und Anschrift, der Gewerbebehörde vier Wochen vor Beginn schriftlich anzuzeigen. Dem Veranstalter steht es frei diesen festsetzen zu lassen. Die Beantragung der Festsetzung ist formblattgebunden.
Gemäß der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten wird eine Erlaubnisgebühr von 50,- bis 2.000,- EUR fällig, zu zahlen bei Erhalt des Festsetzungsbescheides.
bis 4 Wochen bei vollständigem Antrag mit Anlagen.
Die persönlichen und räumlichen Voraussetzungen werden geprüft. Zur Prüfung des Antrages ist eine Beteiligung des Bereiches Bauordnung, des Landesamtes für Arbeits-schutz, der IHK, des Bereiches Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, des Bereiches Grünflächen, Umwelt / Natur und Straßenverkehr, des Fachbereiches Feuerwehr, der Polizei u.a. erforderlich.
schriftlich
§§ 68 / 69 Gewerbeordnung